Bericht
Urteilsveröffentlichung
Gerichtsurteil des Handelsgerichts Wien - Beklagter: ÖKFB Kläger: Sorin Vasile Popescu

1. Die Erstbeklagte ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, es im Gebiet der Republik Österreich ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, im geschäftlichem Verkehr die Bezeichnung „FC ROMANIA“ oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung im Zusammenhang mit Waren bzw. Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 kennzeichenmäßig zu verwenden.
2. Die Erstbeklagte ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution sämtliche Einträge auf ihrer Webseite http://oekfb.com welche die Wortfolge „FC ROMANIA“ beinhalten, zu beseitigen.
3. Die Erstbeklagte ist weiters schuldig, den dem Unterlassungsbegehren und dem Veröffentlichungsbegehren stattgebenden Teil des Urteilsspruchs mit Fettdrucküberschrift, Fettdruckumrandung sowie fett Prozessparteien in Normallettern auf ihrer Webseite http://oekfb.com binnen 3 Monaten nach Rechtskraft des Urteils auf Kosten der beklagten Partei zu veröffentlichen.




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